Der
Bundes-Angestelltentarifvertrag wurde mit Wirkung
ab 1.10.2005 für den Bereich des
Bundes und der Gemeinden durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
und
ab 1.11.2006 für den Bereich der Länder
durch den Tarifvertrag für die Länder (TV-L)
abgelöst.
Sie finden den
Bundes-Angestelltentarifvertrag mit allen Vergütungsordnungen,
Vergütungstabellen und sonstigen Anlagen.
in der bis dahin geltenden Fassung hier:
Weitergeltung der
Vergütungsordnungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags:
Da sich die Tarifvertragsparteien bis zum
Vertragsabschluss von eue Entgeltordnung einigen konnten, wurde eine Übergangslösung
beschlossen.
Danach gelten die Vergütungsordnungen aus dem
Bundes-Angestelltentarifvertrag
bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung fort. In Überleitungs-
Tarifverträgen (TVÜ-Bund,
TVÜ-VKA,
TVÜ-Länder) wurde festgelegt,
wie die BAT-Vergütungsgruppen den Entgeltgruppen des TVöD /TV-L
zuzuordnen sind.
Wenn also eine Stelle neu geschaffen wird oder die Tätigkeitsmerkmale
einer
Stelle verändert werden, ist zunächst die Eingruppierung nach der
Vergütungsordnung
aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag vorzunehmen. Die sich danach
ergebende
Vergütungsgruppe ist nach dem Überleitungstarifvertrag in eine
TVöD-Entgeltgruppe
überzuleiten.
Leider werden die Entgeltordnungen zum TVöD bzw. TV-L nicht wie geplant
zum
1.1.2008 in Kraft treten können, so dass die Vergütungsordnungen aus dem
Bundes-Angestelltentarifvertrag weiterhin anzuwenden sind. Für diesen
Zweck ist über den obigen Link der komplette
Bundes-Angestelltentarifvertrag
mit sämtlichen Vergütungsordnungen und Tariftabellen weiterhin im
Internet
verfügbar.
Für die Überleitung der Vergütungsgruppen des
Bundes-Angestelltentarifvertrags
in die Entgeltgruppen des TVöD / TV-L gibt es auf der Internetseite www.zumtvoed.de ein Freewareprogramm. Das gleiche Programm ist
in aktualisierter Version auch in dem Gehaltsprogramm auf der
Seite www.gehalt.de enthalten. Damit lassen sich komplette BAT-Gehälter
berechnen.
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag wird richtigerweise mit Bindestrich
geschrieben.
Die Schreibweisen Bundesangestelltentarifvertrag oder
Angestelltentarifvertrag sind
nicht korrekt.